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Auto

Der Weg zum Führerschein

1. Nothelferkurs

Nothelferkurs absolvieren. Die Ausbildung dauert 10 Lektionen und ist sechs Jahre lang gültig (kann schon vor dem 16. Lebensjahr absolviert werden).

Spätestens für die Anmeldung zur Theorieprüfung braucht es die Bescheinigung über den Besuch eines Kurses über lebensrettende Sofortmassnahmen.

2. Lernfahrausweis beantragen

Formular „Gesuch um Erteilung des Lernfahrausweises“ ausfüllen und beim Strassenverkehrsamt einreichen.

3. Theorieprüfung

Die Theorieprüfung kann schon einen Monat vor dem 18. Geburtstag absolviert werden. Sie ist zwei Jahre lang gültig.

4. Lernfahrausweis

Dieser wird Ihnen nach bestandener Theorieprüfung zugesendet. Mit dem Erhalt des Lernfahrausweises können Sie gleich anfangen zu fahren. Ihre Begleitperson muss seit drei Jahren im Besitz des Führerausweises Kategorie B sein und mindestens 23 Jahre alt sein. Der Lernfahrausweis ist zwei Jahre lang gültig.

5. Praktische Ausbildung

Um den heutigen Anforderungen des Strassenverkehrs gerecht zu werden, empfiehlt es sich, durch einen ausgebildeten und professionellen Fahrlehrer begleitet zu werden.

Nur wer von Anfang an den richtigen Umgang mit Fahrzeugen lernt, kann sich auch sicher im Strassenverkehr bewegen. Einzig ein Fahrlehrer kann, durch seine Ausbildung, seine Erfahrung und sein extra für die Fahrschule ausgerüstetem Fahrzeug, auch schwierige oder gefährliche Situationen kontrollieren und entschärfen. Zudem kann er Ihnen auch Gefahren aufzeigen, welche im Strassenverkehr entstehen können und wie Sie damit umgehen. 

6. Verkehrskunde (VKU)

Der Kurs beinhaltet vier Teile, zu je zwei Lektionen und ist zwei Jahre lang gültig.

Den Kurs können Sie nur besuchen, wenn Sie im Besitz des Lernfahrausweises sind.

Es empfiehlt sich, den Kurs so bald wie möglich zu besuchen, da das Wissen sehr hilfreich für die praktische Ausbildung auf der Strasse ist.

Nur wer den VKU besucht hat, kann zur praktischen Prüfung zugelassen werden.

7. Praktische Prüfung

Die Anmeldung zur praktischen Fahrprüfung erfolgt durch den Fahrlehrer. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie den Führerausweis auf Probe für drei Jahre.

8. Obligatorische Weiterbildung

Innerhalb von 12 Monaten müssen Sie den obligatorischen Weiterbildungskurs besuchen, um nach Ablauf der Probezeit den definitiven Führerausweis zu erlangen.