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Kontrollfahrt

umtausch ausländischer führerausweis

Ein ausländischer Führerausweis ist in der Schweiz grundsätzlich nur für 1 Jahr gültig !
Nach Ablauf dieser Frist ist ein ausländischer Führerausweis in der Schweiz ungültig !

Will der Inhaber eines gültigen, nationalen ausländischen Ausweises diesen in  einen schweizerischen Führerausweis umtauschen, bestehen folgende Möglichkeiten :

Personen aus EU-/ EFTA – Staaten können innerhalb von 5 Jahren seit Einreisedatum in die Schweiz ihren gültigen, nationalen ausländischen Ausweis ohne Kontrollfahrt in einen schweizerischen Führerausweis umtauschen lassen. Wird diese Frist von 5 Jahren verpasst, muss eine Kontrollfahrt absolviert werden.

Personen aus NICHT-EU-/ EFTA–Staaten können innerhalb von 1 Jahr seit Einreisedatum in die Schweiz ihren gültigen, nationalen ausländischen Ausweis mittels Kontrollfahrt in einen schweizerischen Führerausweis umtauschen. Wird diese Frist von 1 Jahr verpasst, erlischt die Gültigkeit des nationalen, ausländischen Führerausweises für die Schweiz. Als Folge resultiert ein komplettes Fahrverbot, welches für das gesamte Staatsgebiet der Schweiz gilt !
Nach Ablauf dieser 1-jährigen Frist kann sich der Bewerber um einen schweizerischen Führerausweis zur Kontrollfahrt beim Strassenverkehrsamt anmelden, sofern die Voraussetzungen für eine Kontrollfahrt gegeben sind. Die Administrativbehörde setzt eine Nachfrist von 3 Monaten fest, in der sich der Bewerber die benötigte Kompetenz  auch ohne Begleitperson aneignen kann, was jedoch ausdrücklich nicht empfohlen wird.

Der Bewerber hat stets das Aufgebot der Administrativbehörde zur Kontrollfahrt sowie den in seinem Heimatstaat noch immer gültigen nationalen ausländischen Führerausweis bei seinen Übungsfahrten auf sich mitzuführen.

 

Eine Kontrollfahrt dauert ca. 45 Min. Dabei werden folgende Punkte geprüft :

  • Vorschulung
  • Grundschulung
  • Hauptschulung
  • Perfektionsschulung

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Eine nicht bestandene / allenfalls versäumte Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden !
Folglich gilt ein Fahrverbot für die Schweiz !
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Um ein Fahrzeug nach nicht bestandener Kontrollfahrt in der Schweiz führen zu dürfen,
muss die gesamte Ausbildung der entsprechenden Kategorie absolviert werden.

Das bedeutet konkret:

  • Nothilfekurs
  • Gesuch Lernfahrausweis
  • Theorieprüfung
  • Verkehrskundeunterricht
  • Fahrstunden
  • Praktische Führerprüfung

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Eine gute und seriöse Vorbereitung mit entsprechender Zeitplanung ist daher wichtig !
Dabei unterstützen wir Dich, damit dies auf Anhieb klappt und Du Kosten / Zeit sparst !
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