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Autofahren mit 17

Da bist du nicht die Einzige – Viele jungen Leute haben darauf gewartet den Lernfahrausweis früher zu bestellen. Jetzt ist es bald soweit – Der Bundesrat hat am 14. Dezember 2018 entschieden, dass ab 01.01.2021 das Autofahren mit 17 in der Schweiz legal sein wird!


Lernfahrausweis ab 17


Wann darf ich den Lernfahrausweis bestellen?

Der Lernfahrausweis wird in der Schweiz ab dem 01. Januar 2021 bereits im Alter von 17 Jahren ausgestellt. Du kannst bereits zwei Monate vor deinem 17. Geburtstag das Gesuch ans Strassenverkehrsamt senden und auch die Theorieprüfung absolvieren. So bekommst du dann den Lernfahrausweis am 17. Geburtstag zugesendet. Wenn du den Lernfahrausweis vor deinem 20. Lebensjahr beantragst, musst du anschliessend eine Lernphase von 12 Monaten durchlaufen. Das heisst, wenn du dich im Alter zwischen 17 und 19 Jahren befindest, rutscht du automatisch nach dem Erhalt deines Lehrfahrausweises in die ein jährige Lernphase. In dieser Lernphase bist du nicht zur praktischen Prüfung zugelassen.


Mit welcher Begleitperson darf ich fahren?

Als 17-jähriger Neulenker darfst du vom gesetzlichen Standpunkt aus mit deinen Eltern oder auch mit Verwanden, Freunden oder Bekannten fahren. Schlussendlich eignet sich jede Person als Begleitfahrer, die mindestens 3 Jahre lang im Besitz des Führerausweis ist und das Alter von 23 Jahren vollendet hat. Der Führerausweis der Begleitperson darf kein Führerausweis auf Probe sein. Vom lerntechnischen Standpunkt aus, soll dir deine Begleitperson einen möglichst korrekten Fahrstil beibringen. Weil etwa 90% der Verkehrsteilnehmer von sich die Meinung haben, Sie seien überdurchschnittlich gute Fahrer, gestaltet sich das schwierig. Willst du die Autoprüfung kostengünstig absolvieren, nimmst du vor der ersten Privatfahrt einige Fahrstunden bei Fahrschule myfahr und bringst deiner Begleitperson anschliessend das gelernte bei.


Wann darf ich die praktische Prüfung absolvieren?

Die praktische Autoprüfung kannst du frühestens ein Jahr nach dem Ausstellungsdatum deines Lernfahrausweises absolvieren.


Wieso kam es zur Gesetzesänderung?

Es gibt mehrere Gründe dafür, dass das Autofahren mit 17 Jahren bald erlaubt ist. Ein Grund ist wie schon erwähnt die Sicherheit im Strassenverkehr. Durch eine längere Fahrpraxis mit einer fahrtüchtigen Begleitperson, soll das Unfallrisiko auf den Strassen gemindert werden.  Je mehr Fahrten in  Begleitung eines Führerausweisinhabers stattfinden, desto sicherer fühlen sich die Neulenker im Strassenverkehr.

Ein noch wichtigerer Grund ist, dass manche Berufsausbildungen einen Führerausweis voraussetzen. Möchte man mit 18 Jahren eine Ausbildung beginnen, bei der ein Führerausweis erforderlich ist, sind die jungen Bewerber gegenüber den Konkurrenten nicht mehr im Nachteil und können so eher ihr berufliches Ziel erlangen.

Auch in anderen Ländern ist das Autofahren mit 17 bereits bzw. das begleitete Fahren legalisiert. Vor allem in den Vereinigten Staaten wird das Modell des begleiteten Fahren schon seit vielen Jahren in manchen Bundesstaaten mit Erfolg umgesetzt. Es ziehen zudem Kanada, Frankreich und Deutschland nach.

In Deutschland können die Neulenker schon seit 2011 den Führerausweis mit 17 machen. Dazu muss die Begleitperson allerdings in der Prüfungsbescheinigung eingetragen werden, sowie mindestens 30 Jahre alt und im Besitz einer Fahrerlaubnis von mindestens 5 Jahren sein.


Ist der Lernfahrausweis ab 17 auch im Ausland gültig?

Aktuell ist der Lernfahrausweis nur in der Schweiz zulässig.


Für einige Jahrgänge gibt es eine Übergangsregelung


Jahrgang 2002:

– Fahren ab 17 ist nicht möglich – Lernfahrausweis kann ab 18 Jahren erworben werden – Wer den Lernfahrausweis vor dem 01.01.2021 bestellt, hat keine obligatorische Lernphase (12 Monate)


Jahrgang 2003:

– Fahren ab 17 ist möglich – Lernfahrausweis kann ab dem 01.01.2021 erworben werden – Wer den Lernfahrausweis vor dem 01.01.2022 bestellt, hat keine obligatorische Lernphase (12 Monate)


Jahrgang 2004

– Fahren ab 17 ist möglich – Lernfahrausweis kann ab 17 Jahren erworben werden – Obligatorische Lernphase (12 Monate)